Kardiologie
Ihr Kardiologe am Rande von Würzburg
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 01.04.24 wird unser Team durch unseren Internisten und Kardiologen verstärkt!
Herr Dr. Beuermann wurde an der Charité und am Herzzentrum in Bad Neustadt/Saale ausgebildet und war zuletzt als
Leitender Oberarzt und Vertreter des Chefarztes der kardiologischen Klinik am Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim tätig.
Durch jahrelange Teilnahme an der katheterinterventionellen Herzinfarktversorgung hat er einen wichtigen Beitrag zur
medizinischen Akutversorgung in unserer Region geleistet.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Kliniktätigkeit war die Ultraschalldiagnostik. Als Spezialist auf dem Gebiet hat Herr Dr.
Beuermann komplexe Eingriffe wie kathetergestützte Reparaturen von Herzklappenfehlern mit dem Ultraschall bildgebend
begleitet.
Wir freuen uns, dass Herr Dr. Beuermann sich künftig in der hausärztlichen Versorgung engagieren und weiterbilden möchte!
Wir haben unsere Praxis apparativ aufgerüstet, so dass Sie zusätzlich zu den bereits etablierten Verfahren seit dem 01.04.2024
ein umfangreiches Spektrum weiterführender kardiologischer Diagnostik in Anspruch nehmen können:
Herzultraschall/Echokardiografie
Belastungs-Herzultraschall/Stressechokardiografie
Herzschrittmacher-/Defibrillatorkontrollen
Kardiorespiratorische Polygrafie
Gemäß unserem Verständnis einer ganzheitlichen Versorgung aus einer Hand, freuen wir uns, Ihnen in der Hausarztpraxis
zukünftig auch in allen kardiologischen Fragestellungen einen fachärztlichen Ansprechpartner bieten zu können.
Lesen Sie dazu bitte folgende
wichtige Hinweise
Auf dem Gebiet der Inneren Medizin unterscheidet unser Gesundheitssystem in der ambulanten Patientenversorgung zwischen
hausärztlich zugelassenen Internisten und fachärztlich zugelassenen Internisten, wobei auch der hausärztlich zugelassene
Internist ein Facharzt für Innere Medizin ist und somit identische Qualifikationen vorliegen können. Unsere neu angebotenen
Leistungen gehören zwar zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, werden mit Ausnahme der
Kardiorespiratorischen Polygrafie von diesen jedoch nur den fachärztlich zugelassenen Internisten vergütet, nicht aber den
hausärztlich tätigen Internisten.
Folglich gilt in unserer Praxis:
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Sollten Sie als gesetzlich versicherte/r PatientIn eine fachärztliche kardiologische Untersuchung oder eine fachärztliche
Abklärung von Herzbeschwerden wünschen und dabei eine Ultraschalluntersuchung erforderlich sein,
so müssen wir Ihnen die Herzultraschalluntersuchung privat in Rechnung stellen.
Die Ultraschalluntersuchung ist DIE Basisdiagnostik in der Kardiologie und richtungsweisend für alle weiteren
Schritte. Sie ist in nahezu allen Fälllen sinnvoll und erforderlich, damit sich der Kardiologe ein Bild von den strukturellen
Gegebenheiten und etwaigen Auffälligkeiten des Herzens machen kann.
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Sollte ein Belastungs-EKG zur vertiefenden Abklärung Ihrer Beschwerden medizinisch sinnvoll und notwendig
sein, können Sie als gesetzlich versicherte/r PatientIn eine Stressechokardiografie in Anspruch nehmen, die wir Ihnen
dann allerdings privat in Rechnung stellen müssen. Die Stressechokardiografie ist eine aussagekräftigere und in den
kardiologischen Leitlinien bevorzugte Form des reinen Belastungs-EKGs, welches uns von den gesetzlichen
Krankenkassen in der Hausarztpraxis allerdings vergütet wird.
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Sollten Sie als gesetzlich versicherte/r PatientIn die Nachsorge Ihres Herzschrittmachers/Defibrillators zu den gewohnten
Intervallen in Ihrer Hausarztpraxis wünschen, so müssen wir Ihnen die Kontrolle privat in Rechnung stellen. Wir bieten
vorerst nur Nachsorge für Aggregate der Hersteller Biotronik und Boston Scientific an, nicht für Medtronik und St. Jude
Medical.
Die bei privater Inrechnungstellung zu erhebenden Gebühren sind durch die Gebührenordnung für Ärzte vorgegeben.
Wenden Sie sich gerne an unsere MitarbeiterInnen für genauere Auskünfte.
Da wir eine prompte telefonische Erreichbarkeit im laufenden Sprechstundenbetrieb nicht immer gewährleisten können, haben
als zusätzlichen Service für eine Terminvereinbarung in der kardiologischen Sprechstunde ein Kontaktformular mit Rückruf-
Service eingerichtet.
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